Kuhnert Gebäudeservice

AGB

AGB

Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, haben wir im Folgenden deren Grundlagen für Sie zusammengefasst:

§ 1 Anwendungsbereich, abweichende AGB, Vollmacht

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen der E. Filter und Kuhnert Gebäudedienstleistungsgesellschaft mbH, Wernerusstraße 27/29, D-29227 Celle, im Folgenden kurz: „Kuhnert Gebäudeservice“ genannt.

1.2 Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen stets der Schriftform, um für Kuhnert Gebäudeservice verbindlich zu sein. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

1.3 Entgegenstehende AGB von Auftraggebern, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, haben demgegenüber keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich von Kuhnert Gebäudeservice widersprochen worden ist.

1.4 Die Vertreter und Reisenden von Kuhnert Gebäudeservice haben keine Inkassovollmacht.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote von Kuhnert Gebäudeservice sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Kuhnert Gebäudeservice schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Kuhnert Gebäudeservice bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere, ausreichende Vorkehrungen für die Zugänglichkeit und/oder Erreichbarkeit aller zu reinigenden Flächen zu treffen, sowie sämtliche wichtigen Informationen zu Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Gegenstände, Flächen oder Räumlichkeiten an Kuhnert Gebäudeservice vor der Leistungserbringung in Textform weiterzugeben.

§ 4 Abnahme, Gewährleistung, Schadensersatz

4.1. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggfs. auch abschnittsweise – spätestens am 3. Werktag nach Meldung der Fertigstellung in Textform durch Kuhnert Gebäudeservice. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, gilt das Werk mit diesem Tage als abgenommen.

4.2. Bei wiederkehrenden Werkleistungen (z. B. Unterhaltungsreinigung) gelten die Werkleistungen von Kuhnert Gebäudeservice als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt, die nach Ort, Zeit, Art und Umfang des Mangels nachvollziehbar beschrieben wurden.

4.3. Wenn der Kunde gegenüber der vertraglich geschuldeten Leistung Mängel berechtigterweise beanstandet, ist Kuhnert Gebäudeservice zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel oder etwaige Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht (§ 3) verletzt hat.

4.4. Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder ist dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch nicht zumutbar, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

4.5. Schadensersatz – statt Nachbesserung oder Minderung – kann der Kunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kuhnert Gebäudeservice verlangen. Dabei beschränkt sich die Ersatzpflicht grundsätzlich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen (4.1) ist Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt. Bei wiederkehrenden Leistungen (4.2) ist er auf zwei Monatsvergütungen – brutto bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bzw. netto bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB)- begrenzt.

§ 5 Preise

Die in einem Angebot von Kuhnert Gebäudeservice angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise dementsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zzgl. der jeweils geltendem Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

§ 6 Aufmaß

6.1. Die der Abrechnung von Kuhnert Gebäudeservice zugrunde liegenden Maße beruhen auf den „Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk“ (Stand: 02.04.2019). Jeder Kunde kann diese Richtlinien kostenlos über den Bestellservice der Homepage des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks anfordern unter: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/fuer-auftraggeber/bestellservice. Wenn der Kunde dieser Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, geltend die Maße als anerkannt.

6.2. Sollten sich im Nachhinein die ermittelten oder als anerkannt geltenden Maße als unrichtig herausstellen, geltend die von Kuhnert Gebäudeservice und dem Kunden gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 7 Leistungsverweigerungsrecht

Ein Recht des Kunden, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung oder für evtl. Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftung und Haftungsbegrenzung

8.1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsarbeiten zurückzuführen sind, haftet Kuhnert Gebäudeservice nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist diesem ein konkreter Versicherungsnachweis (in Kopie) auszuhändigen. Für Schäden, die der Kunde nicht unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) und in Textform Kuhnert Gebäudeservice meldet, entfällt die Haftung.

8.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

9.2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

9.3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen fällig, die gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) in Höhe von 5 % und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Kuhnert Gebäudeservice.

§ 11 Datenschutz

11.1. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Kuhnert Gebäudeservice stellt technisch und organisatorisch sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz vollumfänglich beachtet werden, und zwar auch durch sämtliche – internen wie externen – Mitarbeiter, die daraufhin ausgesucht und verpflichtet sind, in dieser Weise zu verfahren.

11.2. Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung einschließlich Anbahnung und Abwicklung, soweit erforderlich.

11.3. Kuhnert Gebäudeservice unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten u. a. nach der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Bei der Speicherdauer sind auch die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beachten.

11.4. Spätestens nach Ablauf aller maßgeblichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie der maßgeblichen Verjährungsfristen werden Ihre Daten von Kuhnert Gebäudeservice gelöscht.

11.5. Bezüglich der bei uns zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

11.6. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten nach Artikel 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung nach § 21 DSGVO einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. In diesem letztgenannten Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer Begründung von uns umgesetzt würde.

11.7. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr fortführen würden.

11.8. Alle vorstehend genannten Rechte können Sie uns gegenüber schriftlich per Brief oder Fax oder auch in Textform per E-Mail an: info@kuhnert-gebaeudeservice.de geltend machen.

11.9. Unabhängig hiervon haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem EU-Mitgliedsstaats Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes gegen – eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass sich die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen anwendbare datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gilt eine ihrem Sinn am nächsten kommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen hat auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts dieser AGB keinen Einfluss.

 

Stand: 29.09.2020

Mitgliedschaften & Zertifikate